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Samstag, 15. Mai 2021

Gemeindeversammlung 14.Juni 2021

Vorlagen Gemeindeversammlung 14.6.21:

  • Jahresrechnung 2020, Abnahme, JA
  • Erweiterung Pavillon zu Doppelkindergarten, Kredit 900’000 Franken, JA
  • Seestrasse 23 „Rudolfheim“, Kreditabrechnung Umnutzung für Spitex Stäfa, JA
  • Ortsplanungsrevision 2010/2011, Kreditabrechnung Phase II, JA

Gemeindevorlagen Abstimmung 13. Juni 2021

Vorlagen Urnen Abstimmung Gemeinde 13.6.21:

  • Änderung der Gemeindeordnung (Teilrevision), JA
    Zum Thema «Gemeindeordnung Teilrevision 2021», zu dem einerseits ein Schreiben eines Mitglieds der Werkbehörde sowie weiterführende Erläuterungen der Gemeinde vorliegen, ist «Die Mitte Stäfa» der Meinung, dass es durchaus Sinn macht, dass auch diese Stellen bei den Gemeindebehörden angesiedelt werden sollten. Allen Änderungen der Teilrevision 2021 der Gemeindeordnung wird zugestimmt. Es ist zu hoffen, dass der Bezirksrat sich noch vor der Urnenabstimmung zum Rekurs äussert.
  •  
  • Neubaukredit für Rest. Frohberg 4,927 Mio. Franken, JA
    Das Thema «Neubau Restaurant Frohberg» wurde sehr emotional diskutiert. Das von der Frohberg AG übernommene Projekt sei zu wenig überzeugent. Einerseits scheinen die Kosten für den Neubau doch etwas hoch zu sein, andererseits wurde in Frage gestellt, ob der geplante Saal in dieser Grössenordnung mit zusätzlichen Terrassenplätzen wirklich nötig sei. Wie den Visualisierungen entnommen werden kann, erscheint das Restaurant der Versammlung eher wie ein Wartesaal und lässt die Ausstrahlung der heute vorhandenen Gemütlichkeit vermissen. «Die Mitte Stäfa» bedauert, dass sich keine anderen Lösungen zum Erhalt abzeichneten und man an diesem Projekt unbedingt festhalten wolle. Nach langer Diskussion hat sich die Versammlung entschieden, dem Vorhaben zuzustimmen und zu hoffen, dass der Gemeinderat bei der Umsetzung des Projekts, dem Restaurant doch etwas mehr als ein Kachelofen vom heutigen Charme zubilligt.

Eidgenössische und Kantonale Abstimmung vom 13. Juni 2021

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Parole Die Mitte Schweiz: JA

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)
Parole Die Mitte Schweiz: JA

Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Parole Die Mitte Schweiz: JA

kantonale Vorlagen:
– Kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»: JA
– Kantonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien»: NEIN
– Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) (vom 16. November 2020) JA

 

Donnerstag, 24. Januar 2019

Parolen für den 10. Februar 2019

Nächste Abstimmungen
vom 10. Februar 2019

Die kantonalen Vorlagen:
1. Hundegesetz (Änderung vom 28. Mai 2018; praktische Hundeausbildung)
JA
2. Wassergesetz (WsG) (vom 9. Juli 2018)
JA
Die eidgenössischen Vorlagen:
1. Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»
NEIN

Kantonale Abstimmungen

JA zum neuen Wassergesetz

Worum geht es?

Das Wasserrecht im Kanton Zürich ist heute in zwei Gesetzen geregelt, deren Entstehung teilweise bis in die 1960er-Jahre zurückreicht. Sie genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Das neue, vom Kantonsrat beschlossene Regelwerk fasst die beiden bisherigen Gesetze in einem einzigen Gesetz zusammen, dem kantonalen Wassergesetz.

Was bewirkt das neue Wassergesetz? 

  • Das neue Wassergesetz stellt sicher, dass die Bevölkerung des Kantons Zürich weiterhin jederzeit mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgt wird.
  • Die Gewässer sollen sauber bleiben, der Natur und dem Menschen Raum bieten und mit Sorgfalt genutzt werden.
  • Vor Hochwasser sollen die Menschen wirksam geschützt sein.
  • Das Gesetz schliesst zudem aus, dass Private mit der Trinkwasserversorgung Gewinne erzielen können.

JA zum Wassergesetz und NEIN zu Fehlinformationen

Durch die Berücksichtigung der technischen und rechtlichen Entwicklungen sowie durch neue oder detailliertere Regelungen und präzisere Formulierungen sorgt das neue Wassergesetz für viele Verbesserungen etwa beim Hochwasserschutz, bei der Wasserversorgung oder bei der Siedlungsentwässerung. Ausserdem erleichtert es dank der Zusammenlegung der bisherigen Erlasse und vereinheitlichter Verfahren die Umsetzung für Behörden und Politik.
Das Gesetz berücksichtigt die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bevölkerung und schafft einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen

Änderung des Hundegesetzes

Worum geht es?

Bis Ende 2016 schrieb das Bundesrecht vor, dass Hundehalterinnen und -halter je vier Lektionen Theorie und Praxis zur Hundehaltung absolvieren müssen. Das kantonale Recht sieht bei grossen oder massigen Hunden in der Regel weitere zehn Lektionen praktische Ausbildung vor.
Auf Anfang 2017 wurde das Ausbildungsobligatorium auf Bundesebene abgeschafft. Der Kantonsrat will nun auch die vom Kanton vorgeschriebene praktische Ausbildungsverpflichtung abschaffen. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen. Der Regierungsrat möchte an der Ausbildungsverpflichtung festhalten, diese aber vereinfachen und verkürzen.

Wieso stimmen wir der Vorlage zu?

Bis heute konnte statistisch nicht nachgewiesen werden, dass die Zahl der Beissvorfälle abnimmt, wenn für die Hundehalterinnen und -halter eine Ausbildungsverpflichtung besteht. Damit entfällt der Hauptgrund für die Fortsetzung des Ausbildungsobligatoriums.
Nach Meinung des Kan-tonsrates sind Hundekurse zwar sinnvoll, allerdings sollen diese freiwillig erfolgen. Der Lerneffekt ist kleiner, wenn eine Hundehalterin oder ein Hundehalter gegen den eigenen Willen einen Kurs besuchen muss. Der Besuch von Ausbildungskursen braucht Zeit und kostet Geld.
Zudem haben heute die Gemeinden zu prüfen, ob die Hundehalterinnen und -halter ihrer Ausbildungsverpflichtung nachkommen. Die Gemeinden müssen Hundehalterinnen und -halter, die ihrer Ausbildungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nachkommen, dem Kanton melden. Der Vollzugsaufwand für die Gemeinden ist gross.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen

Eidgenössische Abstimmung

Zersiedelungsinitiative

Worum geht es bei der Zersiedelungsinitiative?

In der Schweiz wird rege gebaut. Das geht auf Kosten von Natur und Landschaft. Um der Zersiedelung entgegenzuwirken, braucht es strenge Regeln. Diese hat das Volk 2013 in der Abstimmung über das Raumplanungsgesetz beschlossen. Bauzonen dürfen nur noch so viel Land umfassen, wie voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt wird. Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. Die Kantone sind daran, diese Vorgaben umzusetzen und so für einen besseren Schutz von Natur und Landschaft zu sorgen.
Die Jungen Grünen haben 2016 die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» eingereicht. Diese will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz einfrieren. Neue Bauzonen sollen nur noch geschaffen werden dürfen, wenn andernorts eine mindestens gleich grosse Fläche als Bauzone aufgehoben wird. Die Initiative will in der Verfassung zudem festschreiben, welche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen noch gebaut werden dürfen. Weiter fordert sie, dass bereits bebaute Flächen besser genutzt werden. Bund, Kantone und Gemeinden müssten ausserdem nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens fördern.

Nein zur radikalen Scheinlösung

Natur und Landschaft zu erhalten, ist wichtig. Mit der Initiative ist der Schweiz jedoch nicht gedient: Ein starrer Bauzonen-Stopp lässt die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht, ebenso kantonale und regionale Unterschiede. Wo Bauland knapp wird, wächst zudem die Gefahr, dass die Wohnungspreise steigen.
Das Volk hat 2013 griffigen Mass-nahmen gegen die Zersiedelung zugestimmt. Die Kantone und Gemeinden sind mit Hochdruck daran, diese Massnahmen umzusetzen.
Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. Kantone, deren Richtplan nicht bis Ende April 2019 vom Bundesrat genehmigt ist, dürfen keine neuen Bauzonen mehr schaffen, bis ihr Richtplan genehmigt ist. So wird die Landschaft geschont und die Zersiedelung gebremst.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.

Freitag, 23. November 2018

Ja zur modernen LED-Beleuchtung

Übersicht Parolen:
An der Quartalssitzung der CVP Ortspartei vom 22. November 2018 wurden die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 3.Dezember 2018 thematisiert.
  1. Budget und Steuerfuss 2019  JA
    Steuerfuss um 2% auf 88% zu senken
    Der Finanzvorstand Simon Hämmerli (FDP) erläuterte den Anwesenden die Finanzsituation der Gemeinde. Trotz diverser grosser Projekte (Bushof, Werkhof, Schule, Feuerwehrgebäude etc.) die in den nächsten Jahren anstehen, ist es aus heutiger Sicht vertretbar, den Steuerfuss um 2% auf 88% zu senken. 
    Es sind keine weiteren Sparmassnahmen geplant.
    Die CPV Stäfa empfiehlt den Antrag anzunehmen.
         
  2. Öffentliche Beleuchtung   JA
    Kredit von 1.335 Mio für LED-Umstellung
    Die vom Gemeinderat im Jahr 2011 eingeschlagene Strategie hat sich als richtig erwiesen. In der Zwischenzeit hat die Technik grosse Fortschritte in diesem Bereich gemacht. Die Versammlung teilt die Meinung des Gemeinderats und stimmt dem Kredit von 1.335 Mio. und der Verordnung zu.
  3. Kernzonenplan Ötikon-Oberhausen   JA
    Anpassung Baubereich Kronenweg
    Die Stäfner Stimmbürger haben jetzt die Möglichkeit, den ewigen Diskussionen um «innere Verdichtung» Taten folgen zu lassen.
    Dieser Antrag wird gutgeheissen.

Sonntag, 4. November 2018

Abschottung hat nichts mit Selbstbestimmung zu tun

Nächste Abstimmungen
vom 25.November 2018

Die eidgenössischen Vorlagen:
1. Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»
NEIN
2. Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»
NEIN
3. Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)
JA

Eidgenössische Abstimmungen

Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»

Heute haben rund drei Viertel der Kühe und ein Drittel der Ziegen in der Schweiz keine Hörner. Der Anteil an hornlosen Tieren hat über die letzten zwei Jahrzehnte zugenommen, weil immer mehr Landwirtinnen und Landwirte ihre Tiere in Freilaufställen halten. In solchen Ställen ist es einfacher, hornlose Tiere zu halten, als behornte. Die Hornlosigkeit kann auf zwei Arten erreicht werden: Man entfernt den Jungtieren in den ersten drei Lebenswochen die Hornanlagen oder man züchtet hornlose Tiere.

Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» wurde 2016 von der Interessengemeinschaft Hornkuh eingereicht. Sie hat zum Ziel, dass es in der Landwirtschaft wieder mehr Kühe und Ziegen mit Hörnern gibt. Die Initiative will verhindern, dass sich die Landwirtinnen und Landwirte aus rein wirtschaftlichen Gründen für Tiere ohne Hörner entscheiden. Da die Haltung von Tieren mit Hörnern mit höheren Kosten verbunden ist, soll der Bund Halterinnen und Halter von ausgewachsenen behornten Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken mit einem Beitrag unterstützen. Das Enthornen der Jungtiere mit lokaler Betäubung wäre weiterhin erlaubt.


Tiere mit Hörnern können sich gegenseitig verletzen. Besonders die schwächeren Tiere einer Herde sind gefährdet. Auch für die Landwirtinnen und Landwirte sind Tiere mit Hörnern gefährlicher als Tiere ohne Hörner. Je mehr Tiere mit Hörnern gehalten werden, desto höher ist die Unfallgefahr für Mensch und Tier. Je nachdem wie die Initiative konkret umgesetzt würde, müsste der Bund zwischen 10 und 30 Millionen Franken pro Jahr einsetzen. Diesen Betrag könnte er zwar über die bestehenden Kredite für die Landwirtschaft finanzieren. Dies würde aber zu Kürzungen in anderen Bereichen der Landwirtschaft führen. Zudem wäre die Erfassung der Tiere mit Hörnern für Bund und Kantone mit einem beachtlichen Aufwand und mit Kosten verbunden.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»

Die Initiative will den Umgang der Schweiz mit internationalen Verträgen ändern, wenn es zwischen diesen Verträgen und dem Verfassungsrecht einen «Widerspruch» gibt. Sie will in der Verfassung festschreiben, was zu tun ist, wenn zum Beispiel eine Volksinitiative angenommen wird, die in gewissen Punkten mit einem abgeschlossenen Vertrag nicht vereinbar ist.

In einer solchen Situation soll die Schweiz künftig stets genau gleich vorgehen, um den Vorrang der Verfassung durchzusetzen: Sie darf den Vertrag nicht mehr anwenden, ausser er hat beim Abschluss dem Referendum unterstanden. Und sie muss den Vertrag anpassen, also mit den entsprechenden Ländern neu verhandeln. Gelingt das nicht, muss sie den Vertrag «nötigenfalls» kündigen.

Die Schweiz braucht als relativ kleines Land mitten in Europa mit einer starken Exportwirtschaft gute Beziehungen zu ihren Nachbarn und zur Welt. Sie hat deshalb zahlreiche Verträge mit anderen Ländern abgeschlossen. Diese Verträge werden auch als «Völkerrecht» bezeichnet. Die Schweiz schliesst solche internationale Verträge ab, damit sie ihre eigenen Interessen wahren kann. Diese Verträge sind von grosser Bedeutung für die Wirtschaft, aber auch für die Menschen in unserem Land, und zwar in unterschiedlichsten Bereichen.

Es liegt in der Natur von Verträgen, dass sie ein Geben und Nehmen darstellen. Die Schweiz schliesst einen Vertrag ab, wenn er ihr unter dem Strich Vorteile bringt. Ob sie einen Vertrag abschliessen oder kündigen will, entscheidet sie selber. Dabei gelten die demokratisch festgelegten Regeln. Die Mitsprache der Stimmbevölkerung funktioniert wie beim Landesrecht: Bei allen wichtigen Fragen hat sie das letzte Wort.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.


Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)

Unsere Sozialversicherungen funktionieren gut. In den allermeisten Fällen kann mit Gesprächen und anhand von Unterlagen, zum Beispiel Arztberichten, abgeklärt werden, ob jemand Anspruch auf eine Leistung hat. Es gibt aber vereinzelt Fälle, in denen das nicht möglich ist. Nötig sind dann als letztes Mittel verdeckte Beobachtungen, sogenannte Observationen. Mit dieser Vorlage erhalten die Sozialversicherungen dafür die rechtliche Grundlage, aber auch die notwendigen Grenzen. Die Versicherten sollen vor willkürlichen und unverhältnismässigen Beobachtungen geschützt werden.

Eine Observation darf nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Bezug von Versicherungsleistungen vorliegen und der Sachverhalt nicht mit anderen Mitteln oder nur mit unverhältnismässigem Auf-wand geklärt werden kann. Erlaubt sind Bild und Tonaufzeichnungen. Ortungsgeräte wie GPS-Tracker sind gestattet, wenn anders nicht herausgefunden werden kann, wo sich die gesuchte Person aufhält. Für den Einsatz solcher Ortungsgeräte braucht es aber immer die Bewilligung des zuständigen Gerichts.
Die betroffene Person wird in jedem Fall nach der Observation darüber informiert, dass sie beobachtet wurde. Das sorgt für Transparenz. Versicherungen müssen Observationen korrekt durchführen und ihre Entscheide begründen. Wer observiert worden ist, hat die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen und beurteilen zu lassen, ob die Observation rechtmässig war. Das kann vor allem dann wichtig sein, wenn eine Leistung nicht gewährt wird, zum Beispiel eine Rente. Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, muss das ganze Observationsmaterial vernichtet werden. Die betroffene Person kann aber auch verlangen, dass es in den Akten bleibt, wenn es sie entlastet.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen.

Mittwoch, 6. Juni 2018

Parolen zur Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018

Übersicht Parolen:

  1. Jahresrechnung 2017    JA
    Abnahme               
  2. Liegenschaft Seestrasse 23, «Rudolfheim»    JA
      Umbau für Spitex, Kredit 670’000 Franken
  3. Liegenschaft Seestrasse 91, «Harmonie»    JA (Mit Einschränkungen)
    Ermächtigung zum Kauf für 2,2 Mio. Franken
  4. Entwicklungsprojekt Schule Stäfa 2030    NEIN
    Rahmenkredit 0,754 Mio. Franken für Vorstudien
  5. Suchtprävention und Jugendberatung    JA
    Erneuerung Kredit 104’000 Franken pro Jahr
  6.  Revision Nutzungsplanung    NEIN
    Umzonung Seeanlage Lattenberg
  7. Wasserversorgung Bauabrechnung    JA
      Neubau Reservoir Risi

Samstag, 2. Juni 2018

Abstimmungen vom 10. Juni 2018

Eidgenössische Abstimmungen Die CVP Schweiz, die CVP Kanton Zürich sagen: NEIN zur Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» JA zum Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
 

Nächste Abstimmungen
Abstimmungen vom 10. Juni 2018

Die kantonale Vorlage:
1. Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer)
NEIN
2. Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016)
JA
Die eidgenössischen Vorlagen:
1. Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)»
NEIN
 
2. Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
JA

Eidgenössische Abstimmungen

Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)»

Die Vollgeld-Initiative entstand vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise von 2008 sowie der wachsenden privaten und staatlichen Verschuldung in vielen Ländern. Die Initiantinnen und Initianten sehen in der Geldschöpfung durch die Banken eine wesentliche Ursache von Finanzkrisen. Die Initiative will, dass nur noch die Schweizerische Nationalbank (SNB) Geld schaffen darf, die Geschäftsbanken hingegen nicht mehr. Zudem soll die SNB Geld «schuldfrei» in Umlauf bringen, also ohne Gegenleistung, indem sie es direkt an den Bund, die Kantone oder die Bevölkerung verteilt. Damit soll das Geld der Bankkundinnen und -kunden geschützt und Finanzkrisen verhindert werden.
Das geforderte Vollgeldsystem kann die Finanzstabilität nicht garantieren. Ein solches System wurde bisher in keinem Land umgesetzt. Es würde eine radikale Abkehr vom heutigen, gut funktionierenden Geld und Währungssystem bedeuten. Es würde den Finanzsektor, auch zum Schaden der Bankkundinnen und -kunden, schwächen. Die Initiative würde ausserdem zu einer unerwünschten Machtkonzentration bei der SNB führen und diese einem verstärkten politischen Druck aussetzen, öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Zudem hat der Bund bereits wirksame Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes ergriffen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.

Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)

Das neue Gesetz will den Schweizer Geldspielmarkt modernisieren. Es stellt zudem sicher, dass Anbieter von Geldspielen weiterhin einen Beitrag an unser Gemein wohl leisten. Geldspiele wie Roulette, Poker oder Zahlenlotto machen vielen Menschen Freude. Mit Geldspielen gehen aber auch Gefahren wie Spiel-sucht, Betrug oder Geldwäscherei einher. Deshalb legt der Staat klare Regeln fest. Insbesondere schützt er Konsumentinnen und Konsumenten und verpflichtet die Anbieter, zum Ausgleich für die schädlichen Auswirkungen der Geldspiele Abgaben zu entrichten. Diese Abgaben kommen der AHV/IV, dem Sport, der Kultur und sozialen Zwecken zugute.
Die Schweizer Bevölkerung trägt diese Politik mit. Sie hat 2012 einen entsprechenden Verfassungsartikel deutlich angenommen.
In der Schweiz sollen weiterhin nur bewilligte und kontrollierte Spiele angeboten werden dürfen und die Erträge sollen dem Gemeinwohl zugutekommen. Das Geldspielgesetz lässt neue Angebote im Internet zu. Es trägt damit der Digitalisierung Rechnung. Es enthält auch klare Regeln für diesen Bereich. Heute sind die Anbieter von Online Spielen mit Sitz im Ausland, oft an Offshore Standorten, nicht an das Schweizer Recht gebunden. Sie bieten ihre Spiele in der Schweiz ohne Bewilligung an und müssen keine Massnahmen zum Schutz vor Spielsucht und anderen Gefahren treffen. Zudem entrichten sie in der Schweiz keine Abgaben zugunsten von AHV/IV oder gemeinnützigen Zwecken.
Das Gesetz führt das Schweizer Geldspielrecht ins digitale Zeitalter und stärkt den Schutz vor Spielsucht.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen.

Kantonale Abstimmungen

Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer)

Zürcher Unternehmen bezahlen heute auf Gewinnen aus dem Verkauf von Grundstücken Grundstückgewinnsteuern. Dies gilt auch dann, wenn sie aus ihrer geschäftlichen Tätigkeit Verluste ausweisen. Demgegenüber können ausserkantonale Unternehmen ihre Geschäftsverluste mit Grundstückgewinnen verrechnen. Diese Ungleichbehandlung soll beseitigt werden. Neu sollen auch Zürcher Unternehmen Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen können. Die Gesetzesänderung bezweckt gleich lange Spiesse für Zürcher Un-ternehmen und die Beseitigung von Standortnachteilen. Die sich daraus ergebenden Steuerausfälle seien für die Gemeinden verkraftbar.
Die CVP des Kantons Zürich sieht das kritischer:
Die Grundstückgewinnsteuer kommt ausschliesslich den Gemeinden zugute. Einmal mehr sollen den Städten und Gemeinden nun ohne Not Steuereinnahmen entzogen werden. Sparmassnahmen zulasten der ganzen Bevölkerung werden die Folge sein. Die mit der Gesetzesänderung verbundenen Steuerausfälle werden verharmlost. Sie werden voraussichtlich deutlich höher ausfallen als die 4 bis 5 Millionen Franken pro Jahr, die der Regierungsrat Anfang 2015 optimistisch berechnet hat. Schlimmer noch: Steuerausfälle werden vor allem dann eintreten, wenn es der Wirtschaft und damit auch den Gemeinden schlecht geht. In Boomphasen schreiben die Unternehmen Gewinne und be-zahlen deshalb auch Grundstückgewinnsteuern. In einer Rezession dagegen sollen den Gemeinden zusätzlich zu konjunkturell bedingten Steuerausfällen auch noch die Grundstückgewinnsteuern der defizitären Unternehmen entgehen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.

Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016)

Der Verkehrsfonds ist zu einem bedeutenden Teil die Grundlage für den Erfolg des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich. Er ist im Personenverkehrsgesetz geregelt. Dieses sieht in der geltenden Fassung eine jährliche Einlage von mindestens 70 Mio. Franken vor. Seit 2016 finanziert der Bund den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über den nationalen Bahninfrastrukturfonds. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, die jährliche Einlage von 70 Mio. auf 55 Mio. Franken zu senken.
Im Zusammenhang mit der kantonalen Leistungsüberprüfung 2016 hat der Regierungsrat beantragt, die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren 2017 bis 2019 im Sinne eines ausserordentlichen Sparbeitrags jeweils um weitere 5 Mio. Franken pro Jahr zu senken. Dem Kantonsrat ging dieser Sparbeitrag zu wenig weit. Er hat deshalb die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auf je 20 Mio. Franken festgelegt. Damit die angestrebte jährliche Mindesteinlage von 55 Mio. Franken im langfristigen Durchschnitt trotzdem erreicht wird, hat er im Sinne einer Kompensation entschieden, von 2020 bis 2037 jeweils mindestens 60 Mio. statt 55 Mio. Franken pro Jahr in den Verkehrsfonds einzuzahlen. Damit werden während 18 Jahren jährlich 5 Mio. Franken oder insgesamt 90 Mio. Franken zusätzlich in den Verkehrsfonds einbezahlt.
Wir empfehlen, die Vorlage anzunehmen.