Übersicht Parolen: An
der Quartalssitzung der CVP Ortspartei vom 22. November 2018 wurden
die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 3.Dezember 2018 thematisiert.
Budget und Steuerfuss 2019 JA Steuerfuss um 2% auf 88% zu senken Der
Finanzvorstand Simon Hämmerli (FDP) erläuterte den Anwesenden die
Finanzsituation der Gemeinde. Trotz diverser grosser Projekte (Bushof,
Werkhof, Schule, Feuerwehrgebäude etc.) die in den nächsten Jahren
anstehen, ist es aus heutiger Sicht vertretbar, den Steuerfuss um 2% auf
88% zu senken.Es sind keine weiteren Sparmassnahmen geplant.
Die CPV Stäfa empfiehlt den Antrag anzunehmen.
Öffentliche Beleuchtung JA Kredit von 1.335 Mio für LED-Umstellung
Die vom Gemeinderat im Jahr 2011 eingeschlagene Strategie hat sich als
richtig erwiesen. In der Zwischenzeit hat die Technik grosse
Fortschritte in diesem Bereich gemacht. Die Versammlung teilt die
Meinung des Gemeinderats und stimmt dem Kredit von 1.335 Mio. und der
Verordnung zu.
Kernzonenplan Ötikon-Oberhausen JA Anpassung Baubereich Kronenweg Die Stäfner Stimmbürger haben jetzt die Möglichkeit, den ewigen Diskussionen um «innere Verdichtung» Taten folgen zu lassen. Dieser Antrag wird gutgeheissen.
3.
Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des
Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die
Überwachung von Versicherten)
JA
Eidgenössische Abstimmungen
Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»
Heute
haben rund drei Viertel der Kühe und ein Drittel der Ziegen in der
Schweiz keine Hörner. Der Anteil an hornlosen Tieren hat über die
letzten zwei Jahrzehnte zugenommen, weil immer mehr Landwirtinnen und
Landwirte ihre Tiere in Freilaufställen halten. In solchen Ställen ist
es einfacher, hornlose Tiere zu halten, als behornte. Die Hornlosigkeit
kann auf zwei Arten erreicht werden: Man entfernt den Jungtieren in den
ersten drei Lebenswochen die Hornanlagen oder man züchtet hornlose
Tiere.
Die
Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere
(Hornkuh-Initiative)» wurde 2016 von der Interessengemeinschaft Hornkuh
eingereicht. Sie hat zum Ziel, dass es in der Landwirtschaft wieder mehr
Kühe und Ziegen mit Hörnern gibt. Die Initiative will verhindern, dass
sich die Landwirtinnen und Landwirte aus rein wirtschaftlichen Gründen
für Tiere ohne Hörner entscheiden. Da die Haltung von Tieren mit Hörnern
mit höheren Kosten verbunden ist, soll der Bund Halterinnen und Halter
von ausgewachsenen behornten Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und
Zuchtziegenböcken mit einem Beitrag unterstützen. Das Enthornen der
Jungtiere mit lokaler Betäubung wäre weiterhin erlaubt.
Tiere
mit Hörnern können sich gegenseitig verletzen. Besonders die
schwächeren Tiere einer Herde sind gefährdet. Auch für die Landwirtinnen
und Landwirte sind Tiere mit Hörnern gefährlicher als Tiere ohne
Hörner. Je mehr Tiere mit Hörnern gehalten werden, desto höher ist die
Unfallgefahr für Mensch und Tier. Je nachdem wie die Initiative konkret
umgesetzt würde, müsste der Bund zwischen 10 und 30 Millionen Franken
pro Jahr einsetzen. Diesen Betrag könnte er zwar über die bestehenden
Kredite für die Landwirtschaft finanzieren. Dies würde aber zu Kürzungen
in anderen Bereichen der Landwirtschaft führen. Zudem wäre die
Erfassung der Tiere mit Hörnern für Bund und Kantone mit einem
beachtlichen Aufwand und mit Kosten verbunden. Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.
Die
Initiative will den Umgang der Schweiz mit internationalen Verträgen
ändern, wenn es zwischen diesen Verträgen und dem Verfassungsrecht einen
«Widerspruch» gibt. Sie will in der Verfassung festschreiben, was zu
tun ist, wenn zum Beispiel eine Volksinitiative angenommen wird, die in
gewissen Punkten mit einem abgeschlossenen Vertrag nicht vereinbar ist.
In
einer solchen Situation soll die Schweiz künftig stets genau gleich
vorgehen, um den Vorrang der Verfassung durchzusetzen: Sie darf den
Vertrag nicht mehr anwenden, ausser er hat beim Abschluss dem Referendum
unterstanden. Und sie muss den Vertrag anpassen, also mit den
entsprechenden Ländern neu verhandeln. Gelingt das nicht, muss sie den
Vertrag «nötigenfalls» kündigen.
Die
Schweiz braucht als relativ kleines Land mitten in Europa mit einer
starken Exportwirtschaft gute Beziehungen zu ihren Nachbarn und zur
Welt. Sie hat deshalb zahlreiche Verträge mit anderen Ländern
abgeschlossen. Diese Verträge werden auch als «Völkerrecht» bezeichnet.
Die Schweiz schliesst solche internationale Verträge ab, damit sie ihre
eigenen Interessen wahren kann. Diese Verträge sind von grosser
Bedeutung für die Wirtschaft, aber auch für die Menschen in unserem
Land, und zwar in unterschiedlichsten Bereichen.
Es
liegt in der Natur von Verträgen, dass sie ein Geben und Nehmen
darstellen. Die Schweiz schliesst einen Vertrag ab, wenn er ihr unter
dem Strich Vorteile bringt. Ob sie einen Vertrag abschliessen oder
kündigen will, entscheidet sie selber. Dabei gelten die demokratisch
festgelegten Regeln. Die Mitsprache der Stimmbevölkerung funktioniert
wie beim Landesrecht: Bei allen wichtigen Fragen hat sie das letzte
Wort. Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.
Änderung
des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des
Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die
Überwachung von Versicherten)
Unsere
Sozialversicherungen funktionieren gut. In den allermeisten Fällen kann
mit Gesprächen und anhand von Unterlagen, zum Beispiel Arztberichten,
abgeklärt werden, ob jemand Anspruch auf eine Leistung hat. Es gibt aber
vereinzelt Fälle, in denen das nicht möglich ist. Nötig sind dann als
letztes Mittel verdeckte Beobachtungen, sogenannte Observationen. Mit
dieser Vorlage erhalten die Sozialversicherungen dafür die rechtliche
Grundlage, aber auch die notwendigen Grenzen. Die Versicherten sollen
vor willkürlichen und unverhältnismässigen Beobachtungen geschützt
werden.
Eine
Observation darf nur dann angeordnet werden, wenn konkrete
Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Bezug von
Versicherungsleistungen vorliegen und der Sachverhalt nicht mit anderen
Mitteln oder nur mit unverhältnismässigem Auf-wand geklärt werden kann.
Erlaubt sind Bild und Tonaufzeichnungen. Ortungsgeräte wie GPS-Tracker
sind gestattet, wenn anders nicht herausgefunden werden kann, wo sich
die gesuchte Person aufhält. Für den Einsatz solcher Ortungsgeräte
braucht es aber immer die Bewilligung des zuständigen Gerichts. Die
betroffene Person wird in jedem Fall nach der Observation darüber
informiert, dass sie beobachtet wurde. Das sorgt für Transparenz.
Versicherungen müssen Observationen korrekt durchführen und ihre
Entscheide begründen. Wer observiert worden ist, hat die Möglichkeit,
vor Gericht zu gehen und beurteilen zu lassen, ob die Observation
rechtmässig war. Das kann vor allem dann wichtig sein, wenn eine
Leistung nicht gewährt wird, zum Beispiel eine Rente. Wenn sich der
Verdacht nicht bestätigt, muss das ganze Observationsmaterial vernichtet
werden. Die betroffene Person kann aber auch verlangen, dass es in den
Akten bleibt, wenn es sie entlastet. Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen.