Donnerstag, 24. Januar 2019

Parolen für den 10. Februar 2019

Nächste Abstimmungen
vom 10. Februar 2019

Die kantonalen Vorlagen:
1. Hundegesetz (Änderung vom 28. Mai 2018; praktische Hundeausbildung)
JA
2. Wassergesetz (WsG) (vom 9. Juli 2018)
JA
Die eidgenössischen Vorlagen:
1. Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»
NEIN

Kantonale Abstimmungen

JA zum neuen Wassergesetz

Worum geht es?

Das Wasserrecht im Kanton Zürich ist heute in zwei Gesetzen geregelt, deren Entstehung teilweise bis in die 1960er-Jahre zurückreicht. Sie genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Das neue, vom Kantonsrat beschlossene Regelwerk fasst die beiden bisherigen Gesetze in einem einzigen Gesetz zusammen, dem kantonalen Wassergesetz.

Was bewirkt das neue Wassergesetz? 

  • Das neue Wassergesetz stellt sicher, dass die Bevölkerung des Kantons Zürich weiterhin jederzeit mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgt wird.
  • Die Gewässer sollen sauber bleiben, der Natur und dem Menschen Raum bieten und mit Sorgfalt genutzt werden.
  • Vor Hochwasser sollen die Menschen wirksam geschützt sein.
  • Das Gesetz schliesst zudem aus, dass Private mit der Trinkwasserversorgung Gewinne erzielen können.

JA zum Wassergesetz und NEIN zu Fehlinformationen

Durch die Berücksichtigung der technischen und rechtlichen Entwicklungen sowie durch neue oder detailliertere Regelungen und präzisere Formulierungen sorgt das neue Wassergesetz für viele Verbesserungen etwa beim Hochwasserschutz, bei der Wasserversorgung oder bei der Siedlungsentwässerung. Ausserdem erleichtert es dank der Zusammenlegung der bisherigen Erlasse und vereinheitlichter Verfahren die Umsetzung für Behörden und Politik.
Das Gesetz berücksichtigt die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bevölkerung und schafft einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen

Änderung des Hundegesetzes

Worum geht es?

Bis Ende 2016 schrieb das Bundesrecht vor, dass Hundehalterinnen und -halter je vier Lektionen Theorie und Praxis zur Hundehaltung absolvieren müssen. Das kantonale Recht sieht bei grossen oder massigen Hunden in der Regel weitere zehn Lektionen praktische Ausbildung vor.
Auf Anfang 2017 wurde das Ausbildungsobligatorium auf Bundesebene abgeschafft. Der Kantonsrat will nun auch die vom Kanton vorgeschriebene praktische Ausbildungsverpflichtung abschaffen. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen. Der Regierungsrat möchte an der Ausbildungsverpflichtung festhalten, diese aber vereinfachen und verkürzen.

Wieso stimmen wir der Vorlage zu?

Bis heute konnte statistisch nicht nachgewiesen werden, dass die Zahl der Beissvorfälle abnimmt, wenn für die Hundehalterinnen und -halter eine Ausbildungsverpflichtung besteht. Damit entfällt der Hauptgrund für die Fortsetzung des Ausbildungsobligatoriums.
Nach Meinung des Kan-tonsrates sind Hundekurse zwar sinnvoll, allerdings sollen diese freiwillig erfolgen. Der Lerneffekt ist kleiner, wenn eine Hundehalterin oder ein Hundehalter gegen den eigenen Willen einen Kurs besuchen muss. Der Besuch von Ausbildungskursen braucht Zeit und kostet Geld.
Zudem haben heute die Gemeinden zu prüfen, ob die Hundehalterinnen und -halter ihrer Ausbildungsverpflichtung nachkommen. Die Gemeinden müssen Hundehalterinnen und -halter, die ihrer Ausbildungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nachkommen, dem Kanton melden. Der Vollzugsaufwand für die Gemeinden ist gross.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen

Eidgenössische Abstimmung

Zersiedelungsinitiative

Worum geht es bei der Zersiedelungsinitiative?

In der Schweiz wird rege gebaut. Das geht auf Kosten von Natur und Landschaft. Um der Zersiedelung entgegenzuwirken, braucht es strenge Regeln. Diese hat das Volk 2013 in der Abstimmung über das Raumplanungsgesetz beschlossen. Bauzonen dürfen nur noch so viel Land umfassen, wie voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt wird. Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. Die Kantone sind daran, diese Vorgaben umzusetzen und so für einen besseren Schutz von Natur und Landschaft zu sorgen.
Die Jungen Grünen haben 2016 die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» eingereicht. Diese will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz einfrieren. Neue Bauzonen sollen nur noch geschaffen werden dürfen, wenn andernorts eine mindestens gleich grosse Fläche als Bauzone aufgehoben wird. Die Initiative will in der Verfassung zudem festschreiben, welche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen noch gebaut werden dürfen. Weiter fordert sie, dass bereits bebaute Flächen besser genutzt werden. Bund, Kantone und Gemeinden müssten ausserdem nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens fördern.

Nein zur radikalen Scheinlösung

Natur und Landschaft zu erhalten, ist wichtig. Mit der Initiative ist der Schweiz jedoch nicht gedient: Ein starrer Bauzonen-Stopp lässt die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht, ebenso kantonale und regionale Unterschiede. Wo Bauland knapp wird, wächst zudem die Gefahr, dass die Wohnungspreise steigen.
Das Volk hat 2013 griffigen Mass-nahmen gegen die Zersiedelung zugestimmt. Die Kantone und Gemeinden sind mit Hochdruck daran, diese Massnahmen umzusetzen.
Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. Kantone, deren Richtplan nicht bis Ende April 2019 vom Bundesrat genehmigt ist, dürfen keine neuen Bauzonen mehr schaffen, bis ihr Richtplan genehmigt ist. So wird die Landschaft geschont und die Zersiedelung gebremst.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.