Eidgenössische Abstimmungen Die CVP Schweiz, die CVP
Kanton Zürich sagen: NEIN zur Volksinitiative «Für krisensicheres Geld:
Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» JA
zum Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele
(Geldspielgesetz, BGS)
Nächste Abstimmungen
Abstimmungen vom 10. Juni 2018
Die kantonale Vorlage:
1. Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer)
NEIN
2.
Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober
2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016)
JA
Die eidgenössischen Vorlagen:
1. Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)»
NEIN
2. Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
JA
Eidgenössische Abstimmungen
Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)»
Die
Vollgeld-Initiative entstand vor dem Hintergrund der globalen
Finanzkrise von 2008 sowie der wachsenden privaten und staatlichen
Verschuldung in vielen Ländern. Die Initiantinnen und Initianten sehen
in der Geldschöpfung durch die Banken eine wesentliche Ursache von
Finanzkrisen. Die Initiative will, dass nur noch die Schweizerische
Nationalbank (SNB) Geld schaffen darf, die Geschäftsbanken hingegen
nicht mehr. Zudem soll die SNB Geld «schuldfrei» in Umlauf bringen, also
ohne Gegenleistung, indem sie es direkt an den Bund, die Kantone oder
die Bevölkerung verteilt. Damit soll das Geld der Bankkundinnen und
-kunden geschützt und Finanzkrisen verhindert werden.
Das
geforderte Vollgeldsystem kann die Finanzstabilität nicht garantieren.
Ein solches System wurde bisher in keinem Land umgesetzt. Es würde eine
radikale Abkehr vom heutigen, gut funktionierenden Geld und
Währungssystem bedeuten. Es würde den Finanzsektor, auch zum Schaden der
Bankkundinnen und -kunden, schwächen. Die Initiative würde ausserdem zu
einer unerwünschten Machtkonzentration bei der SNB führen und diese
einem verstärkten politischen Druck aussetzen, öffentliche Ausgaben zu
finanzieren. Zudem hat der Bund bereits wirksame Massnahmen zur
Stabilisierung des Finanzmarktes ergriffen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.
Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
Das
neue Gesetz will den Schweizer Geldspielmarkt modernisieren. Es stellt
zudem sicher, dass Anbieter von Geldspielen weiterhin einen Beitrag an
unser Gemein wohl leisten. Geldspiele wie Roulette, Poker oder
Zahlenlotto machen vielen Menschen Freude. Mit Geldspielen gehen aber
auch Gefahren wie Spiel-sucht, Betrug oder Geldwäscherei einher. Deshalb
legt der Staat klare Regeln fest. Insbesondere schützt er
Konsumentinnen und Konsumenten und verpflichtet die Anbieter, zum
Ausgleich für die schädlichen Auswirkungen der Geldspiele Abgaben zu
entrichten. Diese Abgaben kommen der AHV/IV, dem Sport, der Kultur und
sozialen Zwecken zugute.
Die Schweizer Bevölkerung trägt diese Politik mit. Sie hat 2012 einen entsprechenden Verfassungsartikel deutlich angenommen.
In
der Schweiz sollen weiterhin nur bewilligte und kontrollierte Spiele
angeboten werden dürfen und die Erträge sollen dem Gemeinwohl
zugutekommen. Das Geldspielgesetz lässt neue Angebote im Internet zu. Es
trägt damit der Digitalisierung Rechnung. Es enthält auch klare Regeln
für diesen Bereich. Heute sind die Anbieter von Online Spielen mit Sitz
im Ausland, oft an Offshore Standorten, nicht an das Schweizer Recht
gebunden. Sie bieten ihre Spiele in der Schweiz ohne Bewilligung an und
müssen keine Massnahmen zum Schutz vor Spielsucht und anderen Gefahren
treffen. Zudem entrichten sie in der Schweiz keine Abgaben zugunsten von
AHV/IV oder gemeinnützigen Zwecken.
Das Gesetz führt das Schweizer Geldspielrecht ins digitale Zeitalter und stärkt den Schutz vor Spielsucht.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen.
Kantonale Abstimmungen
Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer)
Zürcher
Unternehmen bezahlen heute auf Gewinnen aus dem Verkauf von
Grundstücken Grundstückgewinnsteuern. Dies gilt auch dann, wenn sie aus
ihrer geschäftlichen Tätigkeit Verluste ausweisen. Demgegenüber können
ausserkantonale Unternehmen ihre Geschäftsverluste mit
Grundstückgewinnen verrechnen. Diese Ungleichbehandlung soll beseitigt
werden. Neu sollen auch Zürcher Unternehmen Geschäftsverluste bei der
Grundstückgewinnsteuer abziehen können. Die Gesetzesänderung bezweckt
gleich lange Spiesse für Zürcher Un-ternehmen und die Beseitigung von
Standortnachteilen. Die sich daraus ergebenden Steuerausfälle seien für
die Gemeinden verkraftbar.
Die CVP des Kantons Zürich sieht das kritischer:
Die
Grundstückgewinnsteuer kommt ausschliesslich den Gemeinden zugute.
Einmal mehr sollen den Städten und Gemeinden nun ohne Not
Steuereinnahmen entzogen werden. Sparmassnahmen zulasten der ganzen
Bevölkerung werden die Folge sein. Die mit der Gesetzesänderung
verbundenen Steuerausfälle werden verharmlost. Sie werden
voraussichtlich deutlich höher ausfallen als die 4 bis 5 Millionen
Franken pro Jahr, die der Regierungsrat Anfang 2015 optimistisch
berechnet hat. Schlimmer noch: Steuerausfälle werden vor allem dann
eintreten, wenn es der Wirtschaft und damit auch den Gemeinden schlecht
geht. In Boomphasen schreiben die Unternehmen Gewinne und be-zahlen
deshalb auch Grundstückgewinnsteuern. In einer Rezession dagegen sollen
den Gemeinden zusätzlich zu konjunkturell bedingten Steuerausfällen auch
noch die Grundstückgewinnsteuern der defizitären Unternehmen entgehen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.
Gesetz
über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017;
Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016)
Der
Verkehrsfonds ist zu einem bedeutenden Teil die Grundlage für den
Erfolg des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich. Er ist im
Personenverkehrsgesetz geregelt. Dieses sieht in der geltenden Fassung
eine jährliche Einlage von mindestens 70 Mio. Franken vor. Seit 2016
finanziert der Bund den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über den
nationalen Bahninfrastrukturfonds. Vor diesem Hintergrund hat der
Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, die jährliche Einlage von 70
Mio. auf 55 Mio. Franken zu senken.
Im
Zusammenhang mit der kantonalen Leistungsüberprüfung 2016 hat der
Regierungsrat beantragt, die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren
2017 bis 2019 im Sinne eines ausserordentlichen Sparbeitrags jeweils um
weitere 5 Mio. Franken pro Jahr zu senken. Dem Kantonsrat ging dieser
Sparbeitrag zu wenig weit. Er hat deshalb die Einlagen in den
Verkehrsfonds in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auf je 20 Mio. Franken
festgelegt. Damit die angestrebte jährliche Mindesteinlage von 55 Mio.
Franken im langfristigen Durchschnitt trotzdem erreicht wird, hat er im
Sinne einer Kompensation entschieden, von 2020 bis 2037 jeweils
mindestens 60 Mio. statt 55 Mio. Franken pro Jahr in den Verkehrsfonds
einzuzahlen. Damit werden während 18 Jahren jährlich 5 Mio. Franken oder
insgesamt 90 Mio. Franken zusätzlich in den Verkehrsfonds einbezahlt.
Wir empfehlen, die Vorlage anzunehmen.