Donnerstag, 21. November 2019

Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2019

An der Quartalsversammlung der CVP Stäfa von letzter Woche konnte der neu gewählte Präsident Philip Hänggi zahlreiche Mitglieder begrüssen. Zur Diskussion standen die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 2.12.2019. 

Das Traktandum «Budget und Steuerfuss 2020» wurde vom eingeladenen Gemeinderat Simon Hämmerli erläutert. Die vom Finanzvorstand vorgetragene Beibehaltung des Steuerfusses von 88% und der Bildung einer finanzpolitischen Reserve von Fr. 2 Mio wurde zugestimmt. Die Versammlung war sich einig, dass ein stabiler Steuerfuss ein besserer Garant sei um die hohen Investitionen, die auf die Gemeinde in den nächsten Jahren zukommen, zu bewältigen.

An der kürzlich erfolgten Infoveranstaltung des Gemeinderats zum Bushof mit stufenlosem Zugang zu den Perrons gab es wiederum etliche zusätzliche Begehren aus der Bevölkerung die, wie bereits bei der letzten Abstimmung, zu höheren Kosten führen und das Projekt gefährden könnten. Aus Sicht der CVP entspricht dem Wunsch der Bevölkerung primär ein barrierefreier Zugang zu den Perrons. Damit das Projekt nicht erneut Schiffbruch erleidet empfiehlt die CVP dem Gemeinderat, dass ein Kostendach von Fr. 10Mio eingehalten werden sollte und der stufenlose Zugang zu den Perrons erste Priorität hat.    

Bei der Vorlage zur ARA Stäfa ist das Argument der CO2 Reduktion zwar wünschenswert aber so wohl kaum realistisch. Da der Rhythmus der Abgabe von der Verbrennungsanlage in Zürich bestimmt wird ist damit zu rechnen, dass die LKWs nicht immer voll beladen werden können und es somit zu Mehrfahrten führt, was die CO2 Belastung wohl kaum mindert.

Alle weiteren Geschäfte wurden ohne grosse Diskussionen verabschiedet.

  1. Budget und Steuerfuss 2020
    Festlegung
    JA
  2. Bahnhof Stäfa
    Neuer Bushof und stufenloser Perronzugang, Planungskredit 640’000 Fr.
    JA
  3. Abwasserreinigungsanlage Stäfa
    – Austritt Zweckverband
    – Neubau Schlammentsorgung 2,5 Mio. Fr.

    JA
  4. Verein Kindertagesstätte Müüsliburg
    Kredit für die Jahre 2020-2024
    JA
  5. Verein Musikschule Stäfa
    Beitrag 750’000 Franken an Sanierung

    JA
  6. Sport- und Mehrzweckhalle Frohberg
    Betriebsbeitrag Fr. 120’000 für 2020–2029
    JA
  7. Elektrizitätsversorgung
    Teilrevision 2019 der Elektrizitätsverordnung
    JA
  8. Abfallwirtschaft
    Teilrevision 2019 der Abfallverordnung

    JA

Donnerstag, 6. Juni 2019

Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2019

An der Quartalssitzung der CVP Ortspartei vom 05. Juni 2019 wurden die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2019 thematisiert.

Jahresrechnung 2018
Abnahme

JA

Sportanlage Frohberg 
Kredit von 1.842 Mio Fr. Neubau Garderoben und Schwinghalle 

JA

 

An der gut besuchten Quartalssitzung der CVP Ortspartei vom 3 Juni 2019 wurde sowohl über die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2019 als auch über generelle Themen der kantonalen und eidgenössischen CVP sowie auch über die bevorstehenden NR-Wahlen diskutiert. Auch der offene Brief als Gegen-darstellung zur Information Schule wurde thematisiert.

Jahresrechnung 2018

Die Jahresrechnung der politischen Gemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 12.05 Mio gegenüber einem budgetierten Gewinn von lediglich Fr. 48’000. Obwohl das Resultat sehr erfreulich ist und es so aussieht, als ob die Talsohle durchschritten worden sei, sollte man die Sparbremse nicht allzu stark lockern. Dass Ergebnis sollte sich in den kommenden Jahren erst noch bestätigen.

Die CVP Stäfa ist erfreut und stimmt der Abnahme der Jahresrechnung 2018 zu.

Abstimmungsempfehlung
JA

Jahresrechnung 2018
Kredit 1.842 Mio. Fr. Neubau Garderobe und Schwinghalle

Die Anwesenden stimmen dem vorgesehenen Kredit von Fr. 1,842 Mio zu.

Der Ausbau im Garderobebereich ist sinnvoll und entspricht den heutigen Vorschriften und Auflagen. Nicht ganz nachvollziehen können die Anwesenden jedoch den Rückzieher der Gemeinde Hombrechtikon, der schlussendlich noch viele Fragen aufwerfen dürfte.

Abstimmungsempfehlung
JA

 

Freitag, 1. März 2019

Ursula Traber in den Kantonsrat

Ursula Traber wird alles daran setzen, dass der Kanton Zürich trotz des momentan schwierigen Umfeldes auch in Zukunft attraktiv , lebendig und symathisch bleibt.
  • Ihr liegt viel an einer gesunden sozialen Durchmischung der Bevölkerungsstruktur. 
  • Aber auch, dass Industie und Gewerbe Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten im Kanton Zürich finden. Dazu gehört auch, dass wieder mehr Schulabgänger zu einer Berufslehre motivier werden können. 
  • Für einen funktionierende Wirtschaft braucht es alle, Akademiker aber auch gut ausgebildete Handwerker. 
  • Ausserdem wird sie sich mit aller Kraft für bezahlbare Krankenkassenprämien durch Kostenbremse im Gesundheitswesen einsetzen. 
Die kommenden Jahre werden uns politisch viel abverlangen. Nur gemeinsam und mit vereinten Kräften werden wir die Probleme unserer Zeit lösen können.

ALSO, PACKEN WIR ES AN!

Donnerstag, 24. Januar 2019

Parolen für den 10. Februar 2019

Nächste Abstimmungen
vom 10. Februar 2019

Die kantonalen Vorlagen:
1. Hundegesetz (Änderung vom 28. Mai 2018; praktische Hundeausbildung)
JA
2. Wassergesetz (WsG) (vom 9. Juli 2018)
JA
Die eidgenössischen Vorlagen:
1. Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»
NEIN

Kantonale Abstimmungen

JA zum neuen Wassergesetz

Worum geht es?

Das Wasserrecht im Kanton Zürich ist heute in zwei Gesetzen geregelt, deren Entstehung teilweise bis in die 1960er-Jahre zurückreicht. Sie genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Das neue, vom Kantonsrat beschlossene Regelwerk fasst die beiden bisherigen Gesetze in einem einzigen Gesetz zusammen, dem kantonalen Wassergesetz.

Was bewirkt das neue Wassergesetz? 

  • Das neue Wassergesetz stellt sicher, dass die Bevölkerung des Kantons Zürich weiterhin jederzeit mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgt wird.
  • Die Gewässer sollen sauber bleiben, der Natur und dem Menschen Raum bieten und mit Sorgfalt genutzt werden.
  • Vor Hochwasser sollen die Menschen wirksam geschützt sein.
  • Das Gesetz schliesst zudem aus, dass Private mit der Trinkwasserversorgung Gewinne erzielen können.

JA zum Wassergesetz und NEIN zu Fehlinformationen

Durch die Berücksichtigung der technischen und rechtlichen Entwicklungen sowie durch neue oder detailliertere Regelungen und präzisere Formulierungen sorgt das neue Wassergesetz für viele Verbesserungen etwa beim Hochwasserschutz, bei der Wasserversorgung oder bei der Siedlungsentwässerung. Ausserdem erleichtert es dank der Zusammenlegung der bisherigen Erlasse und vereinheitlichter Verfahren die Umsetzung für Behörden und Politik.
Das Gesetz berücksichtigt die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bevölkerung und schafft einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen

Änderung des Hundegesetzes

Worum geht es?

Bis Ende 2016 schrieb das Bundesrecht vor, dass Hundehalterinnen und -halter je vier Lektionen Theorie und Praxis zur Hundehaltung absolvieren müssen. Das kantonale Recht sieht bei grossen oder massigen Hunden in der Regel weitere zehn Lektionen praktische Ausbildung vor.
Auf Anfang 2017 wurde das Ausbildungsobligatorium auf Bundesebene abgeschafft. Der Kantonsrat will nun auch die vom Kanton vorgeschriebene praktische Ausbildungsverpflichtung abschaffen. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen. Der Regierungsrat möchte an der Ausbildungsverpflichtung festhalten, diese aber vereinfachen und verkürzen.

Wieso stimmen wir der Vorlage zu?

Bis heute konnte statistisch nicht nachgewiesen werden, dass die Zahl der Beissvorfälle abnimmt, wenn für die Hundehalterinnen und -halter eine Ausbildungsverpflichtung besteht. Damit entfällt der Hauptgrund für die Fortsetzung des Ausbildungsobligatoriums.
Nach Meinung des Kan-tonsrates sind Hundekurse zwar sinnvoll, allerdings sollen diese freiwillig erfolgen. Der Lerneffekt ist kleiner, wenn eine Hundehalterin oder ein Hundehalter gegen den eigenen Willen einen Kurs besuchen muss. Der Besuch von Ausbildungskursen braucht Zeit und kostet Geld.
Zudem haben heute die Gemeinden zu prüfen, ob die Hundehalterinnen und -halter ihrer Ausbildungsverpflichtung nachkommen. Die Gemeinden müssen Hundehalterinnen und -halter, die ihrer Ausbildungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nachkommen, dem Kanton melden. Der Vollzugsaufwand für die Gemeinden ist gross.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen

Eidgenössische Abstimmung

Zersiedelungsinitiative

Worum geht es bei der Zersiedelungsinitiative?

In der Schweiz wird rege gebaut. Das geht auf Kosten von Natur und Landschaft. Um der Zersiedelung entgegenzuwirken, braucht es strenge Regeln. Diese hat das Volk 2013 in der Abstimmung über das Raumplanungsgesetz beschlossen. Bauzonen dürfen nur noch so viel Land umfassen, wie voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt wird. Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. Die Kantone sind daran, diese Vorgaben umzusetzen und so für einen besseren Schutz von Natur und Landschaft zu sorgen.
Die Jungen Grünen haben 2016 die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» eingereicht. Diese will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz einfrieren. Neue Bauzonen sollen nur noch geschaffen werden dürfen, wenn andernorts eine mindestens gleich grosse Fläche als Bauzone aufgehoben wird. Die Initiative will in der Verfassung zudem festschreiben, welche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen noch gebaut werden dürfen. Weiter fordert sie, dass bereits bebaute Flächen besser genutzt werden. Bund, Kantone und Gemeinden müssten ausserdem nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens fördern.

Nein zur radikalen Scheinlösung

Natur und Landschaft zu erhalten, ist wichtig. Mit der Initiative ist der Schweiz jedoch nicht gedient: Ein starrer Bauzonen-Stopp lässt die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht, ebenso kantonale und regionale Unterschiede. Wo Bauland knapp wird, wächst zudem die Gefahr, dass die Wohnungspreise steigen.
Das Volk hat 2013 griffigen Mass-nahmen gegen die Zersiedelung zugestimmt. Die Kantone und Gemeinden sind mit Hochdruck daran, diese Massnahmen umzusetzen.
Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. Kantone, deren Richtplan nicht bis Ende April 2019 vom Bundesrat genehmigt ist, dürfen keine neuen Bauzonen mehr schaffen, bis ihr Richtplan genehmigt ist. So wird die Landschaft geschont und die Zersiedelung gebremst.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.