Eidgenössische Abstimmungen Die CVP Schweiz, die CVP
Kanton Zürich sagen: NEIN zur Volksinitiative «Für krisensicheres Geld:
Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» JA
zum Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele
(Geldspielgesetz, BGS)
Nächste Abstimmungen
Abstimmungen vom 10. Juni 2018
Das geforderte Vollgeldsystem kann die Finanzstabilität nicht garantieren. Ein solches System wurde bisher in keinem Land umgesetzt. Es würde eine radikale Abkehr vom heutigen, gut funktionierenden Geld und Währungssystem bedeuten. Es würde den Finanzsektor, auch zum Schaden der Bankkundinnen und -kunden, schwächen. Die Initiative würde ausserdem zu einer unerwünschten Machtkonzentration bei der SNB führen und diese einem verstärkten politischen Druck aussetzen, öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Zudem hat der Bund bereits wirksame Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes ergriffen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.
Die Schweizer Bevölkerung trägt diese Politik mit. Sie hat 2012 einen entsprechenden Verfassungsartikel deutlich angenommen.
In der Schweiz sollen weiterhin nur bewilligte und kontrollierte Spiele angeboten werden dürfen und die Erträge sollen dem Gemeinwohl zugutekommen. Das Geldspielgesetz lässt neue Angebote im Internet zu. Es trägt damit der Digitalisierung Rechnung. Es enthält auch klare Regeln für diesen Bereich. Heute sind die Anbieter von Online Spielen mit Sitz im Ausland, oft an Offshore Standorten, nicht an das Schweizer Recht gebunden. Sie bieten ihre Spiele in der Schweiz ohne Bewilligung an und müssen keine Massnahmen zum Schutz vor Spielsucht und anderen Gefahren treffen. Zudem entrichten sie in der Schweiz keine Abgaben zugunsten von AHV/IV oder gemeinnützigen Zwecken.
Das Gesetz führt das Schweizer Geldspielrecht ins digitale Zeitalter und stärkt den Schutz vor Spielsucht.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen.
Die CVP des Kantons Zürich sieht das kritischer:
Die Grundstückgewinnsteuer kommt ausschliesslich den Gemeinden zugute. Einmal mehr sollen den Städten und Gemeinden nun ohne Not Steuereinnahmen entzogen werden. Sparmassnahmen zulasten der ganzen Bevölkerung werden die Folge sein. Die mit der Gesetzesänderung verbundenen Steuerausfälle werden verharmlost. Sie werden voraussichtlich deutlich höher ausfallen als die 4 bis 5 Millionen Franken pro Jahr, die der Regierungsrat Anfang 2015 optimistisch berechnet hat. Schlimmer noch: Steuerausfälle werden vor allem dann eintreten, wenn es der Wirtschaft und damit auch den Gemeinden schlecht geht. In Boomphasen schreiben die Unternehmen Gewinne und be-zahlen deshalb auch Grundstückgewinnsteuern. In einer Rezession dagegen sollen den Gemeinden zusätzlich zu konjunkturell bedingten Steuerausfällen auch noch die Grundstückgewinnsteuern der defizitären Unternehmen entgehen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.
Im Zusammenhang mit der kantonalen Leistungsüberprüfung 2016 hat der Regierungsrat beantragt, die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren 2017 bis 2019 im Sinne eines ausserordentlichen Sparbeitrags jeweils um weitere 5 Mio. Franken pro Jahr zu senken. Dem Kantonsrat ging dieser Sparbeitrag zu wenig weit. Er hat deshalb die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auf je 20 Mio. Franken festgelegt. Damit die angestrebte jährliche Mindesteinlage von 55 Mio. Franken im langfristigen Durchschnitt trotzdem erreicht wird, hat er im Sinne einer Kompensation entschieden, von 2020 bis 2037 jeweils mindestens 60 Mio. statt 55 Mio. Franken pro Jahr in den Verkehrsfonds einzuzahlen. Damit werden während 18 Jahren jährlich 5 Mio. Franken oder insgesamt 90 Mio. Franken zusätzlich in den Verkehrsfonds einbezahlt.
Wir empfehlen, die Vorlage anzunehmen.
Abstimmungen vom 10. Juni 2018
Die kantonale Vorlage:
1. Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer)
NEIN
2.
Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober
2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016)
JA
Die eidgenössischen Vorlagen:
1. Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)»
NEIN
2. Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
JA
Eidgenössische Abstimmungen
Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)»
Die Vollgeld-Initiative entstand vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise von 2008 sowie der wachsenden privaten und staatlichen Verschuldung in vielen Ländern. Die Initiantinnen und Initianten sehen in der Geldschöpfung durch die Banken eine wesentliche Ursache von Finanzkrisen. Die Initiative will, dass nur noch die Schweizerische Nationalbank (SNB) Geld schaffen darf, die Geschäftsbanken hingegen nicht mehr. Zudem soll die SNB Geld «schuldfrei» in Umlauf bringen, also ohne Gegenleistung, indem sie es direkt an den Bund, die Kantone oder die Bevölkerung verteilt. Damit soll das Geld der Bankkundinnen und -kunden geschützt und Finanzkrisen verhindert werden.Das geforderte Vollgeldsystem kann die Finanzstabilität nicht garantieren. Ein solches System wurde bisher in keinem Land umgesetzt. Es würde eine radikale Abkehr vom heutigen, gut funktionierenden Geld und Währungssystem bedeuten. Es würde den Finanzsektor, auch zum Schaden der Bankkundinnen und -kunden, schwächen. Die Initiative würde ausserdem zu einer unerwünschten Machtkonzentration bei der SNB führen und diese einem verstärkten politischen Druck aussetzen, öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Zudem hat der Bund bereits wirksame Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes ergriffen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.
Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
Das neue Gesetz will den Schweizer Geldspielmarkt modernisieren. Es stellt zudem sicher, dass Anbieter von Geldspielen weiterhin einen Beitrag an unser Gemein wohl leisten. Geldspiele wie Roulette, Poker oder Zahlenlotto machen vielen Menschen Freude. Mit Geldspielen gehen aber auch Gefahren wie Spiel-sucht, Betrug oder Geldwäscherei einher. Deshalb legt der Staat klare Regeln fest. Insbesondere schützt er Konsumentinnen und Konsumenten und verpflichtet die Anbieter, zum Ausgleich für die schädlichen Auswirkungen der Geldspiele Abgaben zu entrichten. Diese Abgaben kommen der AHV/IV, dem Sport, der Kultur und sozialen Zwecken zugute.Die Schweizer Bevölkerung trägt diese Politik mit. Sie hat 2012 einen entsprechenden Verfassungsartikel deutlich angenommen.
In der Schweiz sollen weiterhin nur bewilligte und kontrollierte Spiele angeboten werden dürfen und die Erträge sollen dem Gemeinwohl zugutekommen. Das Geldspielgesetz lässt neue Angebote im Internet zu. Es trägt damit der Digitalisierung Rechnung. Es enthält auch klare Regeln für diesen Bereich. Heute sind die Anbieter von Online Spielen mit Sitz im Ausland, oft an Offshore Standorten, nicht an das Schweizer Recht gebunden. Sie bieten ihre Spiele in der Schweiz ohne Bewilligung an und müssen keine Massnahmen zum Schutz vor Spielsucht und anderen Gefahren treffen. Zudem entrichten sie in der Schweiz keine Abgaben zugunsten von AHV/IV oder gemeinnützigen Zwecken.
Das Gesetz führt das Schweizer Geldspielrecht ins digitale Zeitalter und stärkt den Schutz vor Spielsucht.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage anzunehmen.
Kantonale Abstimmungen
Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer)
Zürcher Unternehmen bezahlen heute auf Gewinnen aus dem Verkauf von Grundstücken Grundstückgewinnsteuern. Dies gilt auch dann, wenn sie aus ihrer geschäftlichen Tätigkeit Verluste ausweisen. Demgegenüber können ausserkantonale Unternehmen ihre Geschäftsverluste mit Grundstückgewinnen verrechnen. Diese Ungleichbehandlung soll beseitigt werden. Neu sollen auch Zürcher Unternehmen Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen können. Die Gesetzesänderung bezweckt gleich lange Spiesse für Zürcher Un-ternehmen und die Beseitigung von Standortnachteilen. Die sich daraus ergebenden Steuerausfälle seien für die Gemeinden verkraftbar.Die CVP des Kantons Zürich sieht das kritischer:
Die Grundstückgewinnsteuer kommt ausschliesslich den Gemeinden zugute. Einmal mehr sollen den Städten und Gemeinden nun ohne Not Steuereinnahmen entzogen werden. Sparmassnahmen zulasten der ganzen Bevölkerung werden die Folge sein. Die mit der Gesetzesänderung verbundenen Steuerausfälle werden verharmlost. Sie werden voraussichtlich deutlich höher ausfallen als die 4 bis 5 Millionen Franken pro Jahr, die der Regierungsrat Anfang 2015 optimistisch berechnet hat. Schlimmer noch: Steuerausfälle werden vor allem dann eintreten, wenn es der Wirtschaft und damit auch den Gemeinden schlecht geht. In Boomphasen schreiben die Unternehmen Gewinne und be-zahlen deshalb auch Grundstückgewinnsteuern. In einer Rezession dagegen sollen den Gemeinden zusätzlich zu konjunkturell bedingten Steuerausfällen auch noch die Grundstückgewinnsteuern der defizitären Unternehmen entgehen.
Wir empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen.
Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016)
Der Verkehrsfonds ist zu einem bedeutenden Teil die Grundlage für den Erfolg des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich. Er ist im Personenverkehrsgesetz geregelt. Dieses sieht in der geltenden Fassung eine jährliche Einlage von mindestens 70 Mio. Franken vor. Seit 2016 finanziert der Bund den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über den nationalen Bahninfrastrukturfonds. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, die jährliche Einlage von 70 Mio. auf 55 Mio. Franken zu senken.Im Zusammenhang mit der kantonalen Leistungsüberprüfung 2016 hat der Regierungsrat beantragt, die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren 2017 bis 2019 im Sinne eines ausserordentlichen Sparbeitrags jeweils um weitere 5 Mio. Franken pro Jahr zu senken. Dem Kantonsrat ging dieser Sparbeitrag zu wenig weit. Er hat deshalb die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auf je 20 Mio. Franken festgelegt. Damit die angestrebte jährliche Mindesteinlage von 55 Mio. Franken im langfristigen Durchschnitt trotzdem erreicht wird, hat er im Sinne einer Kompensation entschieden, von 2020 bis 2037 jeweils mindestens 60 Mio. statt 55 Mio. Franken pro Jahr in den Verkehrsfonds einzuzahlen. Damit werden während 18 Jahren jährlich 5 Mio. Franken oder insgesamt 90 Mio. Franken zusätzlich in den Verkehrsfonds einbezahlt.
Wir empfehlen, die Vorlage anzunehmen.